Kinderseite

Hallo!

Das Gericht hat mich als deinen VERFAHRENSBEISTAND bestellt. Das ist sozusagen ein ANWALT FÜR KINDER.

Du weißt sicher, dass deine Eltern einen Streit haben, den sie nicht alleine lösen können. Deshalb möchten sie, dass das Gericht ihnen hilft. Wahrscheinlich besprechen sie ihre Probleme auch mit einem Anwalt.

Wenn Eltern sich streiten, ist das oft eine sehr schwierige Situation für die Kinder, vor allem, wenn der Streit auch um sie geht, z.B., wo das Kind wohnen oder wann es Zeit mit Mama oder Papa verbringen soll. Das Gericht weiß also, wie schwer diese Situation für dich ist, und hat deshalb beschlossen, mich zu dir zu schicken.

Ich werde dich bald zuhause besuchen, und wir werden darüber sprechen, wie es dir geht, welche Wünsche du hast, was gut läuft oder aber auch nicht so gut und wie ich dir helfen könnte. Ich werde dir erklären, wie es im Gericht aussieht und dich begleiten, falls der Richter oder die Richterin auch einmal mit dir persönlich sprechen möchte. Manchmal reicht es aber auch, wenn ich dem Richter oder der Richterin nach unseren Gesprächen berichte, wie es dir geht und welche Wünsche DU eigentlich in diesem Streit hast.

Wichtig ist aber: Du musst dich nicht entscheiden, schon mal gar nicht für Mama oder Papa oder sogar gegen einen von beiden. Den Streit lösen müssen die Erwachsenen alleine, und wenn sie sich nicht einigen können, entscheidet das Gericht!

Alle Beteiligten möchten dir aber gerne sehr genau zuhören, damit nichts über deinen Kopf hinweg entschieden wird, da es ja schließlich um Dinge geht, die dich betreffen.

Ich freue mich schon darauf, dich kennenzulernen!


Elterninformation

Sehr geehrte Eltern,

das Gericht hat mich als Verfahrensbeistand für Ihr Kind bestellt.

Der Verfahrensbeistand wird auch als „ANWALT DES KINDES“ bezeichnet und hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten.

Dazu hat er den KINDESWILLEN zu ermitteln, Aspekte des KINDESWOHLS zu berücksichtigen und dem Gericht darüber Bericht zu erstatten.

Als formeller Verfahrensbeteiligter kann er Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an Anhörungen teilnehmen.

Der Verfahrensbeistand unterstützt das Kind in dem durchaus oftmals sehr belastenden Verfahren und informiert über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang.

Soweit nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

Nach meiner Bestellung bin ich bemüht, zeitnah mit beiden Elternteilen und dem Kind/den Kindern getrennte Gespräche zu führen. Bitte setzen Sie sich daher möglichst umgehend mit mir in Verbindung, um einen ersten Termin zu vereinbaren. In der Regel besuche ich die Kinder zuhause, mit älteren Kindern kann aber auch auf Wunsch ein Treffen auf „neutralem Boden“, z.B. in den Büroräumen, vereinbart werden. Falls Ihr Kind schon vorab Fragen hat, kann es mich natürlich jederzeit gerne auch selbst kontaktieren oder sich für einen ersten Eindruck über die KINDERSEITE der Homepage informieren.

Durch den Elternkonflikt und den damit verbundenen Loyalitätskonflikt befindet sich Ihr Kind in einer sehr belastenden Situation. Alle Verfahrensbeteiligten sind daher bemüht, Ihr Kind bestmöglich zu schonen. Sie als Eltern können viel dazu beitragen, eine in erster Linie an den Interessen des Kindes und seinem Wohl orientierte Lösung zu finden.

Dabei unterstütze ich Sie gerne- zum Wohl Ihres Kindes!